• Führerscheinsehtest
  • Führerscheingutachten (Klassen ABCEMT)
  • Sportbootführerschein
  • Flugtauglichkeit
  • Bildschirmtauglichkeit (G37)
  • Sehvermögen von Bewerbern für den Polizei- oder Bundeswehrdienst

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Augenärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen sind derzeit kein Bestandteil des Leistungsumfanges der gesetzlichen Krankenversicherung.